AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der GoBlech GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Lohnfertigungsdienstleistungen im Bereich Blechbearbeitung, Lasern, Stanzen, Kanten, Rohrlasern und Baugruppenmontage.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Bestellung des Auftraggebers vorbehaltlos ausführen.
(3) In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und uns zur Ausführung des Vertrages getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Auftraggebers oder durch Zusendung der bestellten Leistungen innerhalb von zwei Wochen durch uns zustande.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
(3) An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Zahlungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verzinsung.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
(2) Der Auftragnehmer haftet nur für Lieferverzögerungen, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(4) Bei Lieferverzug durch den Auftragnehmer haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzhaftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
§ 5 Gefahrübergang – Versand/Verpackung
(1) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde.
(2) Der Auftraggeber hat die Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen.
(3) Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so gehen Lagerkosten zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Auftraggeber seine Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
(3) Unsere Haftung für Mängel ist auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware.
(5) Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Ansprüchen aus Produkthaftung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
(2) Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten zu versichern.
(3) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußung der Vorbehaltsware berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers
nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu, soweit
dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Weitere Informationen zur
Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers entnommen
werden.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers in
Mainhardt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz des
Auftragnehmers zuständige Gericht.
(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Auftraggeber seine Untersuchungs- und
Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
(3) Unsere Haftung für Mängel ist auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
(4) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach Lieferung der
Ware.
(5) Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens,
Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei
Ansprüchen aus Produkthaftung.